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Christoph Palesch

Der Samtgemeindebürgermeistermonat Dez. 2024 /Jan. 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich hoffe, Sie alle sind gut ins neue Jahr 2025 gekommen und haben gemeinsam mit Ihren Liebsten die Zeit genutzt, um Kraft zu tanken und die Ziele für dieses Jahr in den Blick zu nehmen – ich wünsche Ihnen dabei in jedem Fall viel Erfolg und allen viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit.

In den letzten Wochen des Jahres 2024 wurde es aufgrund der Erhöhung der Abwassergebühren in der Samtgemeinde Amelinghausen noch einmal turbulent. Ich möchte daher diese Ausgabe nutzen, um die Situation, ergänzend zu meiner auf der Homepage der Samtgemeinde Amelinghausen einzusehenden Stellungnahme, ein wenig detaillierter zu erläutern.
Beginnen möchte ich mit dem Abwasserpreis der Jahre 2014 – 2016. Dieser wurde regulär in 2013 berechnet und am 17.12.2013 durch den Samtgemeinderat mit 2,90 €/m3 beschlossen. Im Dezember 2016 (wieder regulär nach drei Jahren) wurde dann für die Jahre 2017 – 2019 kalkuliert. Am 13.12.2016 beschloss der Samtgemeinderat einen konstanten Abwasserpreis von erneut 2,90 €/m3. Dass die Gebühr über sechs Jahre lang rechnerisch stabil gehalten werden konnte, ist aus meiner Sicht ein wenig verwunderlich, auch wenn der Baupreisindex in den Jahren 2015 und 2016 nur moderat stieg. Bei beiden Kalkulationen wurde als Abschreibungsmethode, wie auch heute, die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert zugrunde gelegt. Im Jahr 2019 hätte dann für die Jahre 2020 – 2022 eine neue Gebührenkalkulation erstellt werden müssen. Dies erfolgte nicht und man entschied, die 2,90 €/m3 weiter zu veranschlagen. Im Jahr 2020 hätte dann für die Jahre 2021 – 2023 neu kalkuliert werden müssen, doch dies geschah erneut nicht und man entschied, auch für 2021 weiterhin 2,90 €/m3 zu veranschlagen.
Letztlich war der Abwasserpreis in der Samtgemeinde Amelinghausen in den Jahren 2014 – 2021 mit 2,90 €/m3 stabil. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex jedoch von 94,0 auf 103,1 Punkte. Der Baupreisindex stieg von 2015 bis 2021 gar von 78,3 auf 104,2 Punkte. Ergo: Alle Kosten stiegen, nur der Abwasserpreis blieb acht Jahre lang konstant. In den Jahren 2020 und 2021 verbuchte die Samtgemeinde Amelinghausen im Abwasserbereich ein Defizit von 244.204,56 €. Aufgrund der fehlenden Gebührenkalkulation in diesem Zeitraum durfte dieses Defizit nicht in die folgende Kalkulation der Jahre 2022 - 2024 eingerechnet werden. Die Samtgemeinde Amelinghausen hat dieses Defizit also „geschluckt“. 
Ich muss Ihnen nicht erläutern, dass dies bei der allgemeinen finanziellen Situation der Samtgemeinde Amelinghausen eine eher ungünstige Lage ist. Hinzu kommt, dass genau in diesen beiden Jahren der Baupreisindex von 92,2 auf 104,2 stieg, also einen ersten „richtigen Satz“ machte. Ende 2021 wurde dann, rechtlich regulär, der Abwasserpreis für die Zeit von 2022 bis 2024 kalkuliert. Am 02.12.2021 beschloss der Samtgemeinderat einen Abwasserpreis von 3,40 €/m3. Die Verwaltung legte schon dort eine Gebührenkalkulation mit 3,62 €/m3 vor. Der Samtgemeinderat beschloss, vor allem wegen der fehlenden Kalkulationen der Vorjahre dazu, jedoch einen niedrigeren Preis. Bezogen auf drei Jahre und eine veranschlagte Abwassermenge von insgesamt 1.125.000 m3 macht das ein rechnerisches Defizit von 247.500,00 €. Eine Diskussion über die Änderung der Abschreibungsmethode entstand auch 2021, man entschied jedoch letztlich, weiterhin nach dem Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. 
Ende 2024 wurde der Abwasserpreis erneut berechnet. Dabei hat die Verwaltung ausschließlich die Ergebnisse der Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt und konnte in diesem Zeitraum einen Verlust von insgesamt 973.206,92 € feststellen. Der prognostizierte Verlust aus 2024 wurde nicht einbezogen, um die Gebühr nicht noch weiter steigen zu lassen. Das stark negative Ergebnis hängt insbesondere mit dem Baupreisindex zusammen, der in diesem Zeitraum von 104,2 (Ende 2021) auf 126,9 anstieg, also förmlich explodiert ist. Dieser Baupreisindex macht sich dann bei den Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bemerkbar. In der politischen Beratung Ende 2024 wurde erneut darüber diskutiert, einen politisch motivierten niedrigeren Preis zu veranschlagen oder die Abschreibungsmethode zu verändern. Beides wurde verworfen, u.a., weil der Wiederbeschaffungszeitwert den Kapitalerhalt sicherstellt und auch der Landesrechnungshof empfiehlt, diese Methode zur Anwendung zu bringen. Aus meiner Sicht hätte der Sprung auf nun 6,55 €/ m3 auf einen Schlag jedoch vermieden werden können. Hätte man Ende 2019 korrekt für die Jahre 2020 bis 2022 kalkuliert, hätte es schon dort einen moderaten Mehrpreis oberhalb von 2,90 €/m3 gegeben. Anschließend hätte man 2022 für die Jahre 2023 – 2025 kalkuliert und hätte erneut moderat nach oben angepasst. Beides hätte dazu geführt, dass ein Defizit über zwei Jahre von 973.206,92 € nicht entstanden wäre und 2025 würden wir wahrscheinlich, ähnlich wie die vergleichbaren Kommunen Bleckede (5,00 €/m3), Dahlenburg (5,71 €/m3) und Amt Neuhaus (5,31 €/m3) liegen. In diesen Kommunen lag man jedoch vorher nicht bei 3,40 €/m3, sondern in Bleckede bei 4,73 € und in Dahlenburg bei ca. 4,80 €. Damit liegen wir im Vergleich mit Bleckede und Dahlenburg nun in den letzten zwei Berechnungsperioden sehr ähnlich: Dahlenburg im Schnitt 5,27 €, Bleckede 4,87 € und die Samtgemeine Amelinghausen 4,98 €. 
Dass nun ein so hoher Sprung eingetreten ist, macht auch mich betroffen. Es ist jedoch das rechnerisch richtige Ergebnis und ich verteidige auch den dementsprechenden Beschluss des Samtgemeinrates dazu. Für die Zukunft beabsichtigen wir, die Abwassergebühren mindestens zweijährig zu kalkulieren, um Preissprünge dieser Größenordnung zu verhindern. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Abwasseraufbereitung, ähnlich wie in den genannten Kommunen, aufgrund der Besonderheiten (eigene Kläranlage, langes Schmutzwasserkanalnetz, viele Pumpstationen, große Fläche, weniger Bürgerinnen und Bürger) leider kostspieliger ist, als in Städten oder Abwasserverbünden. Ebenso, dass sowohl die Betriebsergebnisse 2022 und 2023 als auch die Gebührenkalkulation zum 01.01.25 im Ratsinformationssystem öffentlich auf der Homepage der Samtgemeinde Amelinghausen zur Verfügung stehen. Auch die von mir genannten Informationen ergeben sich aus öffentlichen Sitzungen und Beschlüssen aus der Vergangenheit, die über das Ratsinformationssystem nachgelesen werden können. 
Da wir uns, u.a. in den sozialen Medien oder in Kommentarspalten von Online-Petitionen, dem Vorwurf des „Schröpfens der Bürger“ ausgesetzt sehen, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Samtgemeinde Amelinghausen finanziert sich vor allem durch die sogenannte Samtgemeindeumlage, die aus den Steuereinnahmen der Mitgliedsgemeinden an uns abgeführt wird. Zuletzt wurde diese Samtgemeindeumlage 2019 erhöht und das auch nur, weil die Samtgemeinde Amelinghausen die Trägerschaft der Kindertagesstätten von den Gemeinden übernommen hat, die durch die Kostenfreistellung im Kindergartenbereich (Ü3) übrigens schwer defizitär ist. Auch wurden in den vergangenen Jahren durch die Gemeinden keine signifikanten Steuererhöhungen bei Grund- oder Gewerbesteuern vorgenommen und auch die Grundsteuerreform wird in den Gemeinden nicht dazu genutzt, Steuermehreinnahmen zu generieren – wir bleiben 2025 im Vergleich zu 2024 einkommensneutral. 
Das alles bei schwieriger finanzieller Situation und einem Investitionsstau, der in den kommenden Jahren abgebaut werden soll oder bereits abgebaut wird (Waldbad, Feuerwehrgerätehäuser, Kindertagesstätten, Markthus, Grundschule Soderstorf). Dass in der Samtgemeinde Amelinghausen also „Bürger geschröpft“ werden, erschließt sich mir nicht. Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen mein Team der Samtgemeindeverwaltung und ich gerne für Sie zur Verfügung.
Bürgersprechstunde
Die nächste und erste Bürgersprechstunde des Jahres 2025 mit mir findet am Montag, 27. Januar, um 17:30 Uhr in Rehlingen im Feuerwehrgerätehaus statt. Kommen Sie gerne mit Fragen, Anregungen und Kritik auf mich zu.
Ich wünsche Ihnen einen energiegeladenen Februar!
Herzlichst, 
Ihr Christoph Palesch