1. Die Samtgemeinde Amelinghausen ehrt einmal jährlich alle erfolgreichen jugendlichen Sportlerinnen und Sportler aus den Mannschaftssportarten und Mannschaftswettkämpfen, die
a) im Gebiet der Samtgemeinde Amelinghausen ihren Wohnsitz haben und an den betroffenen Wettkämpfen für einen Verein mit Sitz in der Samtgemeinde Amelinghausen gestartet sind, und
b) sowie bei Wettbewerben ab Bundesebene Platzierungen unter den ersten sechs Rängen erreicht haben und
c) bei Wettkämpfen auf der untersten Ehrungsebene mindestens Plätze unter den ersten drei Rängen sowie bei Wettbewerben ab Bundesebene Platzierungen unter den ersten sechs Rängen erreicht haben und
d) beim Erwerb des jeweiligen Titels das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Die Samtgemeinde Amelinghausen ehrt einmal jährlich alle erfolgreichen erwachsenen Sportlerinnen und Sportler aus den Individual-Sportarten und Einzelwettkämpfen, die
a) im Bereich der Samtgemeinde Amelinghausen ihren Wohnsitz haben oder an den betroffenen Wettkämpfen für einen Verein mit Sitz in der Samtgemeinde Amelinghausen gestartet sind und
b) Landesmeisterschaften, Norddeutsche Meisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Welt oder Europameisterschaften oder Olympische Spiele) erfolgreich teilgenommen haben sowie für die Berufung in eine Nationalmannschaft oder sonstige Auswahlmannschaft dieser Ebene - bei Wettkämpfen auf der untersten Ehrungsebene mindestens Plätze unter den ersten drei Rängen sowie bei Wettbewerben ab Bundesebene Platzierungen unter den ersten sechs Rängen erreicht haben und
c) beim Erwerb des jeweiligen Titels das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
3. Die unterste Ehrungsebene für die Wettkämpfe im Sinne dieser Richtlinie bedeutet, dass die die Wettbewerbsebene in den einzelnen Sportarten mehrere geografische Gebietseinheiten (z. B. Gemeinden, Sportkreise, Sportregionen, Schützenkreise, Landkreise) umfasst.
4. Im Einzelfall kann die Samtgemeinde Amelinghausen nach Empfehlung der Ehrungskommission abweichend von Satz 1 Buchstabe b) auch eine Ehrung durchführen, wenn die Voraussetzungen nach Buchstabe b) zwar nicht erfüllt sind, aber besondere ehrungswürdige Leistungen und Platzierungen bei Wettkämpfen auf unterer Ebene erreicht wurden.
5. Werden die Titel und Leistungen nach Ziffer 1 und 2 durch Mannschaften errungen, wird jedes einzelne Mitglied der betroffenen Mannschaft geehrt.
§ 8 Ehrungen für „Jugend musiziert“ und „Jugend forscht“
1. Die Samtgemeinde Amelinghausen ehrt einmal jährlich alle erfolgreichen jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Wettbewerbe „Jugend musiziert“ und „Jugend forscht“, die
a) im Gebiet der Samtgemeinde Amelinghausen ihren Wohnsitz haben und an den betroffenen Wettbewerben angetreten sind, und
b) beim Regional- oder Landesentscheid Plätze unter den ersten drei Rängen erreicht haben sowie bei Wettbewerben ab Bundesebene Platzierungen unter den ersten sechs Rängen erreicht haben, und
c) beim Erwerb des jeweiligen Titels das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Im Einzelfall kann die Samtgemeinde Amelinghausen nach Empfehlung der Ehrungskommission abweichend von Satz 1 Buchstabe b) auch eine Ehrung durchführen, wenn die Voraussetzungen nach Buchstabe b) zwar nicht erfüllt sind, aber besondere ehrungswürdige Leistungen und Platzierungen bei Wettkämpfen auf unterer Ebene erreicht wurden.