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Hunde müssen wieder an die Leine

Hunde müssen wieder an die Leine

Es ist Brut- und Setzzeit

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gilt die Leinenpflicht und Hunde müssen in der freien Landschaft wieder an der Leine geführt werden. In der Freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern. Feld- und Waldwege, die nicht öffentlich gewidmet sind, gehören nach § 2 NWaldLG zur freien Landschaft, auch zugehörige Wege und Gewässer. Das bedeutet, dass auch in Gewässern die Anleinpflicht gilt.
In Naturschutzgebieten und am Lopausee der Samtgemeinde Amelinghausen gilt das ganze Jahr über: Hunde gehören an die Leine.

Hundebesitzer werden gemahnt, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wild lebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Aus diesem Grund besteht die Regelung.

Bitte beachten Sie die Leinenführpflicht zum Schutz unserer Wildtiere. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Vierbeinern viel Spaß bei 
Ihren Spaziergängen!