Tempo-30-Zonen in Rehlingen
In der Ortschaft Rehlingen werden in Kürze neue Tempo-30-Zonen eingerichtet. Die Zonen werden östlich und westlich der Hauptstraße angelegt. Die Hauptstraße selbst hingegen wird nicht Teil der Geschwindigkeitsbegrenzung sein.
Die westliche Tempo-30-Zone umfasst die Büntstraße, die Kötnerstraße, den Etzener Weg, den Ehlbecker Weg und den Rehrhofer Weg. Im östlichen Bereich der Hauptstraße werden die Straßen An der Lopau, die Diersbütteler Straße, der Alte Schulweg, die Straße An der Schmiede sowie die Bauernstraße in die Geschwindigkeitsbegrenzung einbezogen.
Der Gemeinderat freut sich, dass mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit in Rehlingen weiter verbessert werden kann. Der Gemeinderat hatte sich bereits frühzeitig für die Einrichtung der Tempo-30-Zonen eingesetzt und einen entsprechenden Antrag beim Landkreis Lüneburg gestellt. Mit der nun erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnung kann die Umsetzung erfolgen.
Der Gemeinderat sieht in der Einführung der Tempo-30-Zonen einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Die Maßnahme soll dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Lebensqualität in den betroffenen Wohngebieten zu erhöhen.
Die Umsetzung der neuen Regelung wird demnächst erfolgen. Sobald die Schilder beschafft wurden, werden diese aufgestellt und Tempo 30 Pikto-gramme auf die Straßen aufgetragen. Mit der Einführung der Tempo 30 Zonen werden auch bestehende Vorfahrtsreglungen aufgehoben und auf die „rechts-vor-links“ Vorfahrtsreglung innerhalb der Zonen umgestellt. Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um die Einhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen.