„Die Rente ist sicher“
Das war ein Slogan des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU) im Bundeswahlkampf von 1986. Mit diesen vier Wörtern wollte Blüm das Vertrauen der Wähler für seine Partei gewinnen, indem er ständig darauf hinwies, dass die umlagefinanzierte Rente trotz der angestiegenen Arbeitslosenzahlen und der immer älter werdenden Bevölkerung nicht in Gefahr sei. Die Jahre nach der Vereinigung von 1990 mit den damit verbundenen hohen Kosten haben gezeigt, dass das umlagefinanzierte Rentensystem keine Sicherheit für den bis dahin gewohnten Lebensstil bot. Durch die demokratischen Veränderungen ging die Zahl der Erwerbstätigen zurück, die den Rententopf eigentlich füllen sollten. Die Zuschüsse des Staates wurden immer höher, was folglich zur Senkung des Rentenniveaus führte. Ohne eine zusätzliche Betriebsrente oder eine private Kapitalanlage würden noch mehr Rentner als schon jetzt auf eine staatliche Unterstützung angewiesen sein, um einen der heutigen Zeit entsprechenden Lebensstandard führen zu können. Diese Kritik an dem umlagefinanzierten Rentensystem wurde in der Folgezeit immer lauter. Dieser Wahlkampfslogan ist zu einem geflügelten Zitat der deutschen Sozialgeschichte geworden. 1988 gab Blüm zu, dass die Rente in ihrer ursprünglichen Höhe langfristig doch nicht sicher sein konnte.
Mit einem Flashback, einer kurzen Rückerinnerung an frühere Zeiten, möchte ich Sie auf eine Reise ins 18. bzw. 19. Jahrhundert mitnehmen, um zu sehen, wie das Rentensystem damals in den Dörfern mit einer landwirtschaftlich geprägten Sozialstruktur aussah. Eine gesetzliche Rente gab es zu der Zeit noch nicht. Sie wurde erst unter Bismarck in den 1880er Jahren eingeführt. Durch die Industrialisierung und den Zuzug der Landbevölkerung in die wachsenden Industriestädte entstanden plötzlich soziale Probleme, die es in den ländlichen Bereichen bis dahin in dem Ausmaß nicht gegeben hatte. Die in die Städte abgewanderten Landarbeiter hatten zwar Geld, aber nicht genug, um ein zufriedenes Leben führen zu können. Karl Marx hat 1848 in seinem Buch „Das Kommunistische Manifest“ auf diese Probleme hingewiesen. 1863 kam es unter Ferdinand Lassalle zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, aus dem später die SPD hervorging und die bei den Reichstagswahlen immer mehr Mandate gewinnen konnte. Um ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen, hat Bismarck 1883 und 1887 die Kranken- und Rentenversicherung eingeführt.
Diese beiden gesetzlich verbindlichen Versicherungen galten nur für die lohnabhängige Bevölkerung, also nicht für Handwerker und Bauern.
Noch bis zum Zweiten Weltkrieg war es üblich, dass der Hof ungeteilt an einen Erben (beiderlei Geschlechts) bei der Heirat überschrieben wurde. In einem beim Rechtsanwalt abgeschlossenen Ehekontrakt wurde festgelegt, was der einheiratende Partner an Bargeld, Gegenständen und Naturalien als Mitgift in die Ehe einbrachte. Die Mitgift durfte vom anderen Partner nicht veräußert werden; sie war sozusagen eine Sicherheit für die einheiratende Person. Bis zur Ablösung der gutsherrlichen Abhängigkeit in der Mitte des 19. Jahrhunderts, mussten die Bauern noch um den „gutsherrlichen Consens“ bitten. Der Bauer durfte durch eine zu hohe Mitgift nicht zahlungsunfähig werden, sodass er die festgesetzten Abgaben nicht zahlen konnte.
Zusammen mit dem Ehekontrakt wurde das Altenteil, die damalige „Rente“, festgelegt. Ich zitiere aus einem Ehe- und Altenteiler-Vertrag von 1829 der Familie von Meding, Gut Schnellenberg:
„… der Vater Peter Heinrich Meier hat für sich und seine Ehefrau ausbedungen: die Eckstube an der Westseite des Hauses, und die mittelste Kammer an der Diele an der Ostseite, und das Recht: die Stube vermiethen zu können und von dem Miethgelde beliebigen Gebrauch zu machen und zwar so lange, wie Einer von beiden Eltern lebt. Die etwa vorfallenden Repararturen an der bemerkten Stube und Kammer fallen Hauswirth zur Last….sowie freie Beköstigung und alltägliche Kleidung. Dagegen verpflichten sich die Eltern, keine Schuld….zu überliefern…so wie auch nach Kräften und Nutzen ….zu arbeiten…was der Vater mit seinem Schlachterhandwerk verdient, behalten die Eltern zum gefälligen Gebrauch“.
Wohnung und Nahrung waren so gesichert und durch eine Inflationsrate nicht gefährdet. Wenn die Kräfte bei zunehmendem Alter nachlassen sollten, übernehmen die Altenteiler leichtere Aufgaben wie z. B. Schafe hüten und die Bienenhaltung. Beide Altenteiler waren familiär und arbeitsmäßig integriert. Sie konnten sich durch ihre Arbeit bestätigen und hatten auch keine Langeweile. Cafés und Psychotherapeuten gab es damals nicht, und sie waren auch nicht erforderlich.
Text Hans-Friedrich Müller
