Feuerwerk zum Jahreswechsel
In Kürze steht der Jahreswechsel bevor. Ein Feuerwerk gehört für viele Menschen zu den Höhepunkten des Silvesterabends.
Damit Sie das Feuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit walten lassen.
Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe (200 Meter) von: Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Sammelunterkünften sowie Reet- oder Fachwerkhäusern grundsätzlich ganzjährig, aber auch besonders angeordnet in der Silvesternacht, verboten ist.
Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten geboten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, sowie an Tankstellen.
Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Bitte achten Sie darauf, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
Beim Feuerwerk gilt immer die Regel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden, und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden.
Kommen Sie gut ins neue Jahr!